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Wissenswertes zur Entschädigung bei Arbeitsunfällen

Verfasser:

Advokat Berit Møller Lenschow

berit@erstatningsretten.dk

Tel. +4533608787

 

Wurden Sie durch einen Arbeitsunfall verletzt oder leiden Sie an einer berufsbedingten Krankheit, können Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. 

Es wird in Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen unterschieden.

Ein Unfall ist per Gesetz ein plötzlich eintretendes Ereignis.

Ein einfacher Sachverhalt wäre zum Beispiel, wenn Sie von einem Gerüst gefallen sind. Aber wann ist es nicht mehr plötzlich? Hier hat man einen Zeitraum von 5 Tagen im Gesetz verankert. Danach gilt ein Ereignis mit Krankheitsfolge nicht mehr als plötzlich. Haben Sie z.B. außergewöhnliche Hebearbeiten durchgeführt und bekommen am 5. Tag Rückenschmerzen, wird es als Unfall zu werten sein. Treten die Schmerzen am 6. Tag auf, wird es als Berufserkrankung zu werten sein.

Es dauert meist länger und ist erheblich schwerer, eine Berufserkrankung anerkannt zu bekommen, als einen Arbeitsunfall.  

Egal ob Sie einen Unfall hatten oder arbeitsbedingt erkrankt sind, ist es wichtig, dass Sie sofort einen Arzt in Dänemark aufsuchen, da dies Ihre Möglichkeiten, eine Erstattung zu erhalten, beeinflussen kann. Lesen Sie mehr unter www.aes.dk. Um eine Berufserkrankung anerkannt zu bekommen ist es hilfreich, wenn diese auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten verzeichnet ist.

Selbst wenn Ihre Erkrankung nicht in der gesetzlichen Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt ist, kann sie als Berufskrankheit anerkannt werden. Man muss jedoch darauf vorbereitet sein, dass die endgültige Entscheidung oft von den Gerichten getroffen wird. Ihnen obliegt die Beweispflicht, dass die Krankheit Ihrem Beruf geschuldet ist und nur vor Gericht besteht die Möglichkeit, Gutachten und Zeugen heranzuziehen. 

Wann arbeiten Sie?

Bevor eine Verletzung als Arbeitsunfall gilt, muss der Schaden im Zusammenhang mit Aufgaben oder innerhalb der Zeit entstanden sein, die im Interesse des Arbeitgebers stattgefunden haben.  Dies ist beispielsweise regelmäßig nicht der Fall auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle, also der Wegeunfall. Diesen gibt es im dänischen Recht nicht. Es kann jedoch hier Ausnahmen geben, dass die Fahrt doch im beruflichen Interesse war.

Ihr Unfall oder Ihre Krankheit müssen gemeldet werden

Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, Ihren Unfall oder Ihre Erkrankung an die zuständige Behörde Arbejdsmarkedets Erhvervssikring, kurz AES, zu melden. Hierfür ist eine maximale Frist von einem Jahr festgelegt. Stellen Sie sicher, dass es auch geschehen ist. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie den Anspruch auf Erstattung verwirken. Hatten Sie einen Unfall, informieren Sie auch sofort Ihren Arbeitgeber. 

Die Behörde AES entscheidet, ob Sie Anspruch auf Erstattung für bleibende Schäden und/oder Erwerbsminderung haben.

Sie können auch Schadensersatzansprüche gegen andere haben.

Sie können zusätzlich auch Anspruch auf Schmerzensgeld oder Einkommensausfall haben. Das kann der Fall sein, wenn eine dritte Person für den Arbeitsunfall verantwortlich ist.  Dies könnte sogar Ihr Arbeitgeber sein, der durch die Ausgestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes für den Unfall ursächlich verantwortlich war.

Der Arbeitgeber muss bei der Ausgestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes Risiken vorwegnehmen und beachten und dadurch Schäden vermeiden. 

Auch Dritte können bei einem Unfall haftpflichtig sein.

Wenn Sie während der Arbeitszeit mit dem Auto verunfallen, können Sie u.U. Ansprüche gegen den Unfallgegner haben.

Sie sollten die Rechtslage immer überprüfen lassen, da es möglicherweise Optionen gibt, die außerhalb des Arbeitsunfallrechts liegen. Ebenso sollten Sie Ihre eigenen Versicherungen überprüfen.

Wenn Sie eine Entscheidung anfechten wollen

Die Behörde AES (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) kann in Ihrem Fall eine oder mehrere Entscheidungen treffen. Es ist wichtig, dass Sie Stellung zu den einzelnen Entscheidungen nehmen, besonders dahingehend, ob Sie die einzelnen Entscheidungen akzeptieren. Sie können eine Entscheidung auch durch Widerspruch anfechten. Den Widerspruch müssen Sie jedoch innerhalb von 4 Wochen einreichen.

Eine Widerspruchsentscheidung in der nächsten Instanz, in der Regel ist dies Ankestyrelsen, ist nicht unbedingt vorteilhaft für Sie und Sie sollten deshalb genau die Vor- und Nachteile abwägen, die sich für Sie ergeben können. Das Einholen juristischen Rates ist empfehlenswert.

Letztendlich können Sie die Entscheidung von den ordentlichen Gerichten prüfen lassen. Hier ist eine Dreijahresfrist zu beachten.

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