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Arbeitsunfallversicherung

Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich bei einer Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Diese gesetzliche Unfallversicherung deckt Folgen aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, gesundheitlichen Gefahren durch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz sowie Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle (Wegeunfall) ab.

Arbeitgeber in Deutschland sind teilweise verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden.

Die Berufsgenossenschaften unterhalten auch eigene Kliniken und Rehabilitationszentren mit spezialisierten Ärzten für Arbeitsmedizin.

Bei allen Arbeitsunfällen muss man sich immer an den sogenannten „Durchgangsarzt" wenden. Es ist wichtig, bei allen Behandlungen anzugeben, dass es sich um Folgen eines Arbeitsunfalles oder vielleicht einer Berufskrankheit handelt.

Der gesetzlichen Unfallversicherung obliegen folgende Pflichten:

  • Unfallverhütung u. a. durch Informationen, Schulung und Kontrollen
  • Erstellung von Vorschriften zur Unfallverhütung
  • Leistung diverser Entschädigungen und die Erbringung sonstiger Leistungen, z. B. für Reha-Maßnahmen bei Unfällen und Berufskrankheiten.
  • Bezahlen der medizinischen Behandlung aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Bezahlen von Renten aufgrund von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Die Berufsgenossenschaften sind Behörde mit Entscheidungs- und Aufsichtsfunktion sowie Versicherungsträger zugleich. Gegen Entscheidungen der Berufsgenossenschaften steht der Rechtsweg offen.

Arbeitsunfallversicherungen für Grenzpendler

Grenzpendler von Deutschland nach Dänemark

Diese Grenzpendler müssen sicherstellen, dass die Meldung eines Unfalles durch den Arbeitgeber oder die Meldung einer Berufserkrankung durch einen dänischen Arzt oder Zahnarzt tatsächlich erfolgt ist. Deshalb ist es auch vorteilhaft, die Erstbehandlung von einem dänischen Arzt durchführen zu lassen, da der Arzt den Arbeitsunfall direkt an Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) meldet. Ebenso sollte man sich umgehend an seine Gewerkschaft wenden und seiner Kommune im Rahmen des Krankengeldbezuges mitteilen, dass es ein Arbeitsunfall war, und alle behandelnden Ärzte auf diesen Sachverhalt hinweisen. Bei der Weiterbehandlung in Deutschland wird die Sachbearbeitung von der „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – BG ETEM" übernommen. Diese gewährt alle Sachleistungen, als ob man bei ihr versichert wäre. Die Sachleistungsaushilfe funktioniert ähnlich wie bei der Krankenversicherung.
Geldleistungen werden nicht gewährt (Unfallrente, Entschädigungen, Abfindungen), da diese immer vom Versicherungsland/Arbeitsland, in diesem Falle Dänemark, zu gewähren sind.
Die BG – ETEM fungiert auch als Verbindungsstelle im Auftrag der DVUA- Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland unter der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).

Grenzpendler von Dänemark nach Deutschland 

Dänischen Grenzpendlern wird empfohlen, sich immer zuerst in Deutschland behandeln zu lassen und dem Arzt mitzuteilen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten. Eine zusätzliche Meldung an Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) wird empfohlen.

Weitere Informationen erhält man beim Anklicken eines der folgenden Links.

Sie gelangen direkt auf die Homepage der DGUV mit weiteren Informationen zur Arbeitsunfallversicherung in Deutschland.

www.dguv.de

Sie gelangen direkt auf die Homepage von AES mit weiteren Informationen zur Unfallversicherung in Dänemark.

www.aes.dk

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