Der Wegeunfall
In Deutschland ist der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause gesetzlich unfallversichert. Sollte dieser Fall eintreten, ist der Unfall wie ein Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft abzuwickeln.
In Dänemark ist der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause NICHT über den Arbeitgeber versichert. Dieser Weg ist Freizeit und somit bei einem Unfall als Freizeitunfall zu bewerten.
Um jedoch dieses Risiko abzusichern ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Internetseite der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
News
27.03.2023
Steuerkarte (Forskudsopgørelse) bei Zuzug
13.03.2023
Videos für dänische Steuererklärung 2022 sind jetzt online
10.03.2023
Region Sønderjylland-Schleswigs Jahresbericht 2022 erschienen
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