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Umzug nach und/oder Hauskauf

Bevor Sie weitergehen, Grundsätzliches:

Viele Menschen finden es attraktiv, von Deutschland nach Dänemark umzuziehen. Obwohl die Europäische Union ihren Bürgern hier sehr große Freizügigkeit garantiert, ist ein Umzug in ein anderes Land nicht mal eben nur so getan.

Bitte beschäftigen Sie sich unbedingt mit folgenden Themen.

Es gibt klare Regeln zum Aufenthalt. Das Europäische Recht stellt unter anderem sicher, dass an den Bezug von Sozialleistungen sehr hohe Hürden geknüpft sind. Ein Sozialtourismus, wie vielfach propagiert, findet legal nicht statt. Bitte prüfen Sie unseren Menüpunkt Aufenthalt sehr genau. Es muss eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung (Registreringsbevis) bei der zuständigen Behörde, Styrelsen for International Rekruttering og Integration – kurz SIRI, beantragt werden.

Ein weiteres großes Thema ist die Sprache. Wer in ein anderes Land zieht, und das gilt für Dänemark besonders, muss sich schnellstmöglich in der Sprache zurechtfinden. Ein Umzug, und erst Recht ein Hauskauf, ist mit sehr vielen bürokratischen Anforderungen versehen und wer die Sprache nicht beherrscht, muss sich diese Leistungen erkaufen.

Dänemark ist Vorreiter bei der Digitalisierung in Europa und hat diese zum Staatsziel gemacht. Dies ist ein großer Vorteil für alle Mitbürger, die einen Standardvorgang digital bearbeiten können. Dabei muss man leider auch sagen, dass die Möglichkeiten, seinen Alltag oder die Verwaltungsgänge nicht digital zu bestreiten, bereits verschwunden sind oder dies nur noch sehr schwer möglich ist.

Das Königreich Dänemark hat ein anderes Rechtssystem als die Bundesrepublik Deutschland, das einen wesentlich höheren Fokus auf den Staat und das Allgemeinwohl setzt und weniger auf das Individuum. Was Allgemeinwohl ist, bestimmt im Wesentlichen die akuelle Politik. Eine regelmäßige gerichtliche Überprüfung politischer Entscheidungen, wie es in Deutschland Standard ist, ist in Dänemark nicht üblich. Streitigkeiten werden öfter in Beschwerdeausschüssen beigelegt anstatt durch die ordentliche Gerichtsbarkeit. Bei Uneinigkeit mit Behördenentscheidungen ist immer mit langen Beschwerdeverfahren zur rechnen. Erst danach steht der Weg zu den Gerichten offen.

Die dänische Gesellschaft ist eine andere als die deutsche. Ein wesentlich höherer Schwerpunkt liegt auf dem „Konsens“, man spricht auch von einer Konsensgesellschaft. Es wird vom Einzelnen erwartet, dass er sich in die Gemeinschaft einfügt, integriert und assimiliert. Ein Beispiel waren die Corona-Maßnahmen, die in Dänemark nicht immer Pflicht waren, die aber, wie Impfungen, vom Einzelnen generell erwartet wurden und deren Ablehnung auf Unverständnis, z.B. durch Kollegen, Freunde und Nachbarn stieß. Das Gleiche gilt z.B. für Impfungen der Kinder in Einrichtungen und Schulen.

Die dänische Gesellschaft ist eine Vertrauensgesellschaft. Der Bürger vertraut dem Staat. Bibliotheken sind z.B. zur Ausleihe geöffnet ohne dass Personal anwesend ist. Am Wegesrand kauft man Waren und legt das Geld in eine bereitstehende Kasse. Einen Steuerbescheid erstellt man selbst digital.

In Dänemark gibt es keine Schulpflicht, dennoch eine Unterrichtspflicht. Der Lehrplan ist der gleiche wie der für die Schulen. Die Eltern haben dies zu garantieren, die Kommunen müssen dies ebenso streng überwachen. Dies gilt vor allem auch für den Dänisch-Unterricht. Die Schüler müssen trotz Heim-Beschulung an zentralen Prüfungen teilnehmen und die gleichen Leistungen erbringen wie alle anderen. Darüber hinaus gibt es private Schulen, die „friskoler“ und in Südjütland die Schulen der deutschen Mindeheit.

Der Hauskauf ist in Dänemark EU-Ausländern nur gestattet, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt, im EU-Recht gewöhnlicher Aufenthalt genannt, einrichten. Es gibt keinen anderen Weg. Der Erwerb einer Freizeitimmobilie, gerne Sommerhaus genannt, ist grundsätzlich nicht möglich, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, die aufgrund besonderer Anknüpfung an Dänemark gewährt werden und, wie gesagt, sehr selten sind. Nur gewerbliche Erwerbe sind ausgenommen. Alle Versuche, die Regeln administrativ zu „umgehen“, sind zum Scheitern verurteilt.

Wo ein EU-Bürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also seinen Hauptwohnsitz, ist erst einmal unabhängig davon, welche Wohnsitze wo gemeldet sind. Die Behörden legen im Bedarfsfall den Wohnsitz fest. Das gilt im Einzelfall für die Kraftfahrzeug-Zulassungssteuer, die anderen Steuern und die Sozialversicherung.

Das Verlassen Deutschlands ist mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Das geht von der Wegzugsbesteuerung von Vermögenswerten bis zu Einbußen bei den Freibeträgen, da man nur noch beschränkt steuerpflichtig ist, wenn man Einkünfte aus Deutschland hat. Hier muss eine Beratung durch zugelassene Berater erfolgen, vor Hauskauf und Umzug.

Wer Deutschland verlässt und vererbbaren Besitz sowie Erben hat, sollte sich im Vorfeld zu Erbrecht, Schenkungsrecht und Erbschaftssteuerrecht beraten lassen. Dänemark hat die europäische Erbrechtsverordnung nicht angenommen und die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind im Vergleich zu Deutschland sehr gering.

Die Wohnsitznahme in Dänemark ist ebenfalls mit steuerlichen Konsequenzen verbunden, auch wenn man nur Einkünfte in Deutschland zu haben glaubt. Auch hier muss eine Beratung durch einen autorisierten Revisor erfolgen, wenn man nicht selbst mit den Steuerbehörden seine Angelegenheiten im Detail besprechen kann.

Ein Umzug hat immer Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Hier ist unbedingt eine Beratung vor dem Umzug wichtig um beurteilen zu können, ob das Geplante überhaupt durchführbar ist. Ein wichtiges Beispiel ist die Arbeit im Homeoffice. Hier ist das Regionskontor & Infocenter der richtige Ansprechpartner.

Die Lebenshaltungskosten sind in Dänemark höher als in Deutschland. Dies kann man nicht völlig umgehen, indem man in Deutschland einkauft. Ein ungefährer Anhaltswert ist, dass die Lebenshaltung in Dänemark ca. 30% teurer ist. Diese Angaben sind ständiger Änderung unterworfen.

Der Umzug wirkt sich prinzipiell auf alle bestehenden privaten Versicherungen aus. Meist werden die nicht bestehen bleiben können. Bei den in Dänemark neu abzuschließenden Versicherungen muss man sich sehr genau informieren, was diese wann leisten, hier kann es Unterschiede zu deutschen vergleichbaren Versicherungen geben. Setzen Sie sich mit Ihren Versicherungsgesellschaften in Verbindung, um Details zu klären.

Dänemark hat traditionell sehr hohe Sondersteuern auf Kraftfahrzeuge, genannt Zulassungssteuer (Registreringsafgift). Das Umgehen der Steuer wird verhindert, indem man das Gesetz dahingehend formuliert hat, dass niemand, der in Dänemark wohnt, ein Kraftfahrzeug mit ausländischer Zulassung führen darf. Es kann Ausnahmen für Dienstwagen und bei Menschen mit Mehrfachwohnsitz geben, aber die Anforderungen sind sehr streng. Das Umgehen der Regeln wird sehr hart bestraft.

Deutschland hat ein im europäischen Vergleich eher „luxuriöses“ Gesundheitssystem, das privat organisiert ist und auf dem Versicherungsprinzip basiert. Dänemark hat ein staatliches Gesundheitssystem, in dem alle Bürger aufgrund des Wohnsitzes im Regelfall versichert sind und das steuerfinanziert ist. Alle, denen das Gesundheitssystem wichtig ist oder die chronisch krank sind, müssen sich im Vorfeld gründlich informieren, wann welche Leistungen in Dänemark zustehen und wie das System funktioniert. Es unterscheidet sich wesentlich vom Deutschen. Eine Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es in Dänemark nicht.

Ein Umzug nach Dänemark hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf privatrechtliche Verbindlichkeiten wie ausstehende Unterhaltszahlungen oder Verpflichtungen aus einer Privatinsolvenz. Diese Verpflichtungen bestehen uneingeschränkt weiter. Öffentliche Forderungen werden grenzüberschreitend vollstreckt.

Wer in ein anderes Land umzieht oder „auswandert“, sollte grundsätzlich finanzielle Reserven haben. Der Umzug ist mit Kosten verbunden und es sollten Mittel für Steuerberater, Revisor und Anwälte zur Verfügung stehen. Gerade zu Beginn eines derartig einschneidenden Vorhabens entstehen üblicherweise höhere Kosten.

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