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Tidlig pension – vorzeitige Volksrente in Dänemark

Mit der Tidlig Pension“ hat man in Dänemark eine sogenannte „tilbagetrækningsydelse“ eingeführt, d.h. eine Geldleistung bei vorzeitigem zur Ruhe setzen. Die Tidlig Pension soll Bürgern mit langjähriger Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt die Möglichkeit bieten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Abhängig von den Anwartschaftszeiten und ob die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann man 1, 2 oder 3 Jahre früher in Rente gehen.

Anwartschaftszeiten die entscheidend sind für den Anspruch auf Tidlig Pension sind, werden in der Periode vom 16. Lebensjahr und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man noch 6 bzw. 7 Jahre bis zum Eintritt des dänischen Renteneintrittsalters hat, angespart.

Aktuell ist der Ermittlungszeitpunkt für die Anwartschaftszeiten erreicht, wenn man das 61. Lebensjahr erreicht hat, d.h. wenn man 61 Jahre alt ist, muss man Anwartschaftszeiten haben von

  • 44 Jahren auf dem Arbeitsmarkt, um 3 Jahre früher in Rente gehen zu können
  • 43 Jahren auf dem Arbeitsmarkt, um 2 Jahre früher in Rente gehen zu können
  • 42 Jahren auf dem Arbeitsmarkt, um 1 Jahre früher in Rente gehen zu können

Ab 2026 wird der Ermittlungszeitpunkt für die Anwartschaftszeiten auf 62 Jahre angehoben und man muss Anwartschaftszeiten von 43-45 Jahre nachweisen können. Ab 2027 wird der Ermittlungszeitpunkt nochmals erhöht auf 63 Jahre und es müssen Anwartschaftszeiten von 44-46 Jahren vorliegen.

Anwartschaftszeiten

Die Berechnung der Anwartschaftszeiten ist sehr komplex und viele Faktoren sind hierfür relevant. Die Anwartschaftszeiten werden auf Grundlage der Zeiten berechnet, in denen man eine Verbindung zum Arbeitsmarkt hatte, entweder auf Grund von Beschäftigung, Bezug relevanter Leistungen oder aufgrund von Selbständigkeit. Für die Dokumentation der Anwartschaftszeiten in Dänemark werden als Grundlage die ATP-Zeiten herangezogen. Bezugszeiten von Elterngeld, Kranken- oder Arbeitslosengeld werden auch mitgerechnet. Auch Zeiten mit Bezug von anderen Leistungen können für die Berechnung der Anwartschaftszeiten relevant sein. Hat man relevante Zeiten für die keine ATP-Beiträge eingezahlt wurden, können diese auf andere Weise dokumentiert werden. Wie viel Anwartschaften die einzelnen Zeiten ergeben, kann vom Umfang der Beschäftigung, Einkommen, dem Nettogewinn des Unternehmens und der Höhe der eingezahlten ATP-Beiträge abhängig sein.

Bei Bürgern mit Beschäftigungszeiten, Zeiten mit selbständiger Tätigkeit oder Zeiten mit Bezug von Leistungen die den dänischen relevanten Leistungen gleichgestellt werden können, aus anderen EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien, werden diese Zeiten in Bezug auf die Anwartschaftszeiten mitgerechnet.

Neben den Alters-und Anwartschaftsvoraussetzungen gibt es eine Reihe von allgemeinen Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt

Nachdem Udbetaling Danmark die Anwartschaftszeiten berechnet und entschieden hat, ob ein Anspruch auf Tidlig Pension vorliegt, muss weiterhin eine Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt bestehen. Man kann auch Mitglied einer dänischen A-kasse (Arbeitslosenversicherung) sein oder dokumentieren, dass man Mitglied einer Arbeitslosenversicherung in einem anderen EU/EWR-Land, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien ist, um die Bedingung der Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt zu erfüllen.

Die Bedingung der Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt ist erfüllt, wenn man eine zusammenhängende Periode von 9 Monaten dokumentieren kann, unmittelbar vor dem Zeitpunkt, an dem man noch 3 Monate bis zum frühestmöglichen Übergang zu Tidlig Pension hat.

Erwerbsminderungsrente, Seniorpension und ausländische Altersrenten

Ist zum Antragszeitpunkt auf Tidlig Pension eine dänische Erwerbsminderungsrente (Førtidspension) oder Seniorpension in Dänemark, oder eine vergleichbare Rente, im Rahmen der staatlichen Sozialversicherung, in einem anderen EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien zuerkannt worden, besteht kein Anspruch auf Tidlig Pension. Dies gilt auch, wenn die Erwerbsminderungsrente oder Seniorpension ruht. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Tidlig Pension, wenn eine ausländische Altersrente gezahlt wird, die der dänischen Folkepension nach dem dänischen „lov om sociale pensioner“ (Rentengesetz) gleichgestellt werden kann, sofern das EU-Recht nichts Anderes vorsieht.

Wird die Førtidspension, Seniorpension oder eine vergleichbare Rente aus einem anderen EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien aberkannt, kann ein erneuter Antrag auf Tidlig Pension gestellt werden.

Versorgungsleistungen

Es kann keine Tidlig Pension ausgezahlt werden, wenn für denselben Zeitraum eine andere öffentliche Versorgungsleistung gezahlt wird. Dies kann z.B. Efterløn (Vorruhestandsleistung), Fleksydelse (Leistung bei vorzeitigem Ruhestand für Fleksjobber), Arbejsløshedsdagpenge (Arbeitslosengeld), Feriedagpenge (Arbeitslosengeld bei Urlaub), oder eine vergleichbare ausländische Leistung sein.

Es kann jedoch eine Tidlig Pension gezahlt werden, wenn man Krankengeld nach ”lov om sygedagpenge”, Elterngeld nach ”barselsloven”, invaliditetsydelse nach ”lov om højeste, mellemste, forhøjet almindelig og almindelig førtidspension m.v.” oder Hilfe nach § 27 a im ”lov om aktiv socialpolitik” bezieht.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Berechtigung für Tidlig Pension kann gestellt werden, wenn man noch 6 Jahre oder weniger bis zum Erreichen des dänischen Renteneintrittsalters hat. Die Jahrgänge 1963, 1964, 1967 oder 1968 können den Antrag auf Tidlig Pension 7 Jahre vor Erreichen des dänischen Renteneintrittsalters stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da sich die Sachbearbeitung verzögern kann, wenn weitere Informationen zur Dokumentation der Anwartschaftszeiten eingeholt werden müssen.

Die zuständige Behörde für Tidlig Pension ist Udbetaling Danmark – Tidlig Pension.

Es besteht frühestens Anspruch auf Tidlig Pension ab dem 1. des Monats nachdem Udbetaling Danmark die Auszahlung der Tidlig Pension bewilligt hat. Tidlig Pension kann grundsätzlich nicht rückwirkend ausgezahlt werden. Es kann doch unter gewissen Voraussetzungen ein Anrecht auf rückwirkende Auszahlung bestehen. Dies ist im Einzelfall zu klären.

Udbetaling Danmark kontaktiert die Bürger 3 Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem die Auszahlung von Tidlig Pension frühestens begonnen werden kann. Ein Antrag auf Auszahlung vor Erhalt dieses Schreibens ist nicht möglich. Der Antrag auf Auszahlung der Tidlig Pension muss spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem die Auszahlung von Tidlig Pension frühestens begonnen werden kann, eingereicht werden.

Höhe der Tidlig Pension

Die Tidlig Pension entspricht maximal 13.740 DKK (Satz 2022) vor Steuerabzug im Monat. Die Höhe der Tidlig Pension kann jedoch geringer sein aufgrund von Wohn- und/oder Beschäftigungszeiten im Ausland nach Vollendung des 15. Lebensjahres, Vorsorgevermögen aus betrieblichen oder privaten Renten über 102.900 DKK (2022) oder Arbeitseinkommen über 24.700 DKK brutto im Jahr, inklusive Arbejdsmarkedsbidrag (2022) zusätzlich zur Auszahlung der Tidlig Pension.

Das Vorsorgevermögen aus betrieblicher oder privater Vorsorge wird gegengerechnet, ungeachtet ob hieraus eine Pension ausgezahlt wird oder nicht. Pensionen die zu einer Reduzierung der Bezüge von Tidlig Pension führen können, sind lebenslange Pensionen, zeitlich befristete Pensionen, Kapitalpension, Altersregelungen oder gleichwertige ausländische Vorsorgeleistungen aus der betrieblichen oder privaten Vorsorge.

Die Zahlung einer Invalidenrente oder einer Hinterbliebenenrente an den Ehegatten, Lebensgefährten oder die Kinder, aus einer der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionsordning) angegliederten Versicherung, berührt die Höhe der Tidlig Pension nicht. Es wird nicht unterschieden zwischen privaten und betrieblichen Altersvorsorgeprodukten. Einkünfte aus Aktien und Kapitaleinkommen beeinflussen die Höhe der Tidlig Pension nicht. Übersteigt das Vorsorgevermögen eine gewisse Höhe, entfällt der Anspruch auf Tidlig Pension komplett.

Einnahmen bzw. Vermögen des Ehepartners oder Lebensgefährten beeinflusst die Höhe der Tidlig Pension nicht.

Personen aus anderen EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien

Personen, die zum Antragszeitpunkt einen Wohnsitz in einem EU/EWR-Land, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien haben, können den Antrag auf Anspruch auf Tidlig Pension und später auch den Antrag auf Auszahlung der Tidlig Pension über die zuständige Behörde im Wohnland stellen. In Deutschland wäre die die Deutsche Rentenversicherung.

Ausländische Beschäftigungszeiten und Zeiten mit Bezug gewisser öffentlicher Leistungen aus einem anderen EU/EWR-Land, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien, können in Bezug auf die Anwartschaftszeiten mitgerechnet werden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Dänemark, die Anwartschaftszeiten in anderen EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien erworben haben.

Die Höhe der Tidlig Pension, richtet sich jedoch nur nach den Anwartschaftszeiten die in Dänemark erworben wurden.

Die Anforderung der dänischen Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes in Dänemark gilt für diese Personen nicht. Die übrigen Bedingungen für den Anspruch auf Tidlig Pension, wie im vorangegangenen Text beschrieben, gelten auch für Bürger aus EU/EWR-Ländern, Färöer, Grönland, Schweiz oder Großbritannien.

 

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