OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

Hinterbliebenenrenten

Witwen- und Waisenrenten wie in Deutschland gibt es in Dänemark seit geraumer Zeit nicht mehr.

Die Angehörigen sollten darüber informiert sein, dass bei der dänischen Arbeitsmarktpension (auch pensionsordning) solche Renten u.U. versichert sind. Dort sind meist auch Lebensversicherungen enthalten. Nichtverheiratete sollten ihre Partner bei den Pensionsgesellschaften als berechtigte Personen registrieren lassen.

Wichtig: Für Kinder unter 18 Jahren kann ein besonderer Kinderzuschuss („særligt børnetilskud“) gezahlt werden. Dieser kann auch an Hinterbliebene ehemaliger Grenzpendler gezahlt werden.

Im Todesfall kann ggf. Anspruch auf eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen von ATP bestehen. Dies gilt auch für Grenzpendler.

Hinterbliebenenrenten für Grenzpendler

Pendler von Deutschland nach Dänemark
Für Hinterbliebene dieser Grenzpendlergruppe gelten die Regeln in Dänemark. Hinterbliebene Ehegatten erhalten zwar keine Hinterbliebenrenten aus Dänemark wie man sie aus Deutschland kennt, jedoch können Versicherungszeiten des verstorbenen Grenzpendlers auf den Ehegatten als eigener Anspruch übertragen werden.

Bedingungen sind
Der hinterbliebene Ehegatte hat selbst keine Versicherungszeiten in den fraglichen Perioden in seinem Versicherungsverlauf (hier kann sich bereits ein Minijob negativ auswirken) Der hinterbliebene Ehegatte hat selbst, das dann geltende allgemeine Rentenalter in Dänemark erreicht.

Weitere Informationen erhält man beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der dänischen Behörden.

www.borger.dk

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr