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Arbeitsunfallversicherung

Arbeitgeber sind in Dänemark gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern.

Die Arbeitsunfallversicherung ist in zwei Zweige gegliedert:

  • Die Arbeitsunfallversicherung ist bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzuschließen
  • Die Versicherung gegen Berufskrankheiten ist bei der Behörde Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) abzuschließen.

Ein Arbeitsunfall ist eine physische oder psychische Schädigung, die durch ein Ereignis oder eine Einwirkung entstanden ist, die plötzlich oder innerhalb von fünf Tagen aufgetreten ist.

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die auf die Arbeitstätigkeit selbst oder die Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann. Berufskrankheiten können durch kurze oder längerfristige Einwirkungen entstehen.

Die zuständige Behörde Arbejdsmarkedets Erhvervssikring entscheidet als neutrale Behörde darüber, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit als solche anerkannt wird.
Diese Behörde entscheidet auch über die Höhe einer eventuellen Entschädigung. Um eine Entschädigung zu erhalten, muss ein gewisser Grad der Beeinträchtigung erreicht werden. Eine Rente wird meist nur gezahlt, wenn die Beeinträchtigung zu einem berechenbaren Einkommensverlust in der Zukunft führt.

Leider hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Bearbeitungszeiten sehr lang sind, weil auch die dänischen, privaten Versicherungsgesellschaften gegen die Entscheidungen von Arbejdsmarkedets Erhvervssikring Rechtsmittel einlegen können, nicht nur der Arbeitnehmer.
In Dänemark sind Arbeitgeber und behandelnde Ärzte verpflichtet, einen Arbeitsunfall anzumelden.

In Dänemark gilt der Wegeunfall nicht als Arbeitsunfall, sondern als Freizeitunfall.

Arbeitsunfallversicherungen für Grenzpendler

Grenzpendler von Deutschland nach Dänemark
Diese Grenzpendler müssen sicherstellen, dass die Meldung eines Unfalles durch den Arbeitgeber oder die Meldung einer Berufserkrankung durch einen dänischen Arzt oder Zahnarzt tatsächlich erfolgt ist. Deshalb ist es auch vorteilhaft, die Erstbehandlung von einem dänischen Arzt durchführen zu lassen, da der Arzt den Arbeitsunfall direkt an Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) meldet. Ebenso sollte man sich umgehend an seine Gewerkschaft wenden und seiner Kommune im Rahmen des Krankengeldbezuges mitteilen, dass es ein Arbeitsunfall war, und alle behandelnden Ärzte auf diesen Sachverhalt hinweisen. Bei der Weiterbehandlung in Deutschland wird die Sachbearbeitung von der „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – BG ETEM" übernommen. Diese gewährt alle Sachleistungen, als ob man bei ihr versichert wäre. Die Sachleistungsaushilfe funktioniert ähnlich wie bei der Krankenversicherung.
Geldleistungen werden nicht gewährt (Unfallrente, Entschädigungen, Abfindungen), da diese immer vom Versicherungsland/Arbeitsland, in diesem Falle Dänemark, zu gewähren sind.
Die BG – ETEM fungiert auch als Verbindungsstelle im Auftrag der DVUA- Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland unter der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).

Grenzpendler von Dänemark nach Deutschland
Dänischen Grenzpendlern wird empfohlen, sich immer zuerst in Deutschland behandeln zu lassen und dem Arzt mitzuteilen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten. Eine zusätzliche Meldung an Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (AES) wird empfohlen.

Weitere Informationen erhält man beim Anklicken eines der folgenden Links.

Sie gelangen direkt auf die Homepage der DGUV mit weiteren Informationen zur Arbeitsunfallversicherung in Deutschland.

www.dguv.de 

Sie gelangen direkt auf die Homepage von AES mit weiteren Informationen zur Unfallversicherung in Dänemark.

www.aes.dk

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
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