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Pflegeleistungen

In Dänemark gibt es keine der deutschen Pflegeversicherung vergleichbare Versicherung.

Leistungen zur Pflege gehören im Sinne der Verordnung EG 883/2004 zu den Leistungen bei Krankheit und sind kein besonderer Regelungsbereich.

In Dänemark gibt es jedoch folgende Leistungen

Tagegeld (dagpenge) der Kommune zur Betreuung ernsthaft erkrankter Kinder

Abhängig vom Tarifvertrag kann bei ernsthafter Erkrankung des Kindes „dagpenge“ oder Lohn während der Betreuung bzw. Pflege des Kindes erhalten werden, wenn die behandelnden Fachärzte die entsprechenden Aussagen treffen zur Krankenhauseinweisung oder zu einer Behandlung zu Hause, die der Krankenhausbehandlung vergleichbar ist. Bei Anspruch auf „dagpenge“ bekommt der Elternteil die Leistung von Udbetaling Danmark gezahlt. Wenn der Betreuungsurlaub tarifvertraglich abgedeckt ist, ist es der Arbeitgeber, der den Lohn während der Betreuung zahlt und eine Rückerstattung erhält. Udbetaling Danmark und/oder die Gewerkschaft können weitere Auskunft erteilen.

Anstellung zur Betreuung von Angehörigen mit Behinderung oder schwerer Krankheit

Wenn eine Person mit Bezug zum Arbeitsmarkt einen Angehörigen mit erheblicher und dauerhafter körperlicher oder psychischer Funktionsstörung oder mit einer chronischen oder dauerhaften Krankheit pflegen möchte, besteht die Möglichkeit, bei der Wohnsitzkommune einen Antrag auf Anstellung bei der Kommune einzureichen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub/Freistellung im Zusammenhang mit der Betreuung nach den Vorschriften des Gesetzes „Lov om lønmodtageres ret til fravær fra arbejde af særlige familiemæssige årsager“ (Gesetz über das Recht der Arbeitnehmer auf Abwesenheit von der Arbeit aus besonderen familiären Gründen), es sei denn, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub nach anderen Regelungen, z. B. laut Tarifvertrag. Die Wohnsitzkommune und/oder die Gewerkschaft können hierzu beraten.

Pflegeurlaub zur Betreuung und Pflege von sterbenden Angehörigen

Für die Pflege nahestehender Personen, die Zuhause sterben möchten, können Angehörige „plejevederlag“ (Pflegegeld) beantragen. Je nach Tarifvertrag zahlt entweder der Arbeitgeber oder die Kommune „plejevederlag“. Das Pflegegeld entspricht dem 1,5-fachen Betrag des Krankengeldes, auf das die Person im Krankheitsfall Anspruch hätte. Das Pflegegeld darf jedoch das bisherige Einkommen nicht übersteigen. Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer während der Pflegezeit Gehalt zahlt, erhält der Arbeitgeber eine Rückerstattung in Höhe des Pflegegeldes. Die Kommune und/oder die Gewerkschaft kann diesbezüglich weitere Auskunft geben.

Tabt arbejdsfortjeneste – Entgangener Arbeitslohn

Muss ein Elternteil seine Berufstätigkeit aufgeben um ein krankes oder behindertes Kind zu pflegen, dann kann die Kommune „kompensation for tabt arbejdsfortjeneste“ (Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn) gewähren. Bedingung ist, dass die Ärzte bescheinigen, dass der Elternteil die geeignetste Person zur Pflege ist und dass ein Arbeitsverhältnis besteht, das aufgegeben werden muss. Die Kommune und die unabhängige Behindertenberatungsstelle DUKH können hierzu näher beraten.

Merudgifter – spezielle Mehrausgaben

Hat ein Bürger im Alter von 18 Jahren bis zum Rentenalter besondere Bedarfe aufgrund einer Krankheit oder eines Leidens, kann die Kommune „Merudgifter“ in Form eines Geldbetrages gewähren. Als Beispiele seien genannt höhere Ausgaben für Lebensmittel aufgrund Allergien, es kann aber auch so weit gehen wie eine Begleitperson für ein behindertes Kind auf einer Fernreise. Über den Zuschuss zu notwendigen Mehrausgaben entscheidet die Kommune. Weitere Informationen und Beratung kann bei der Wohnkommune und der unabhängigen Beratungsstelle DUKH eingeholt werden.

Pflegeleistungen für Grenzpendler

Pflegeleistungen für Grenzpendler mit Beschäftigung in Dänemark und Wohnsitz in Deutschland
Grenzpendler mit Beschäftigung in Dänemark haben Anspruch auf Pflegeleistungen in Deutschland im Rahmen der Sachleistungsaushilfe, jedoch haben sie keinen Anspruch auf Geldleistungen, d.h. Pflegegeld. Kehrt ein Arbeitnehmer zurück, um in Deutschland zu arbeiten, hat er ab dem ersten Tag, an dem er bei der Krankenversicherung/Pflegeversicherung angemeldet ist, Anspruch auf Pflegeleistungen, darunter auch Pflegegeld.

Achtung: Empfänger von Pflegegeld für familienversicherte Angehörige erhalten dies nicht mehr, wenn sie eine Tätigkeit in Dänemark aufnehmen. Oft ist das Pflegegeld für ein behindertes Kind betroffen, das die Mutter erhält.

„Dagpenge“, „plejevederlag“ und „tabt arbejdsfortjeneste“ sind exportierbare Geldleistungen und stehen auch Grenzpendlern mit Beschäftigung in Dänemark zu. Das gilt auch für die Familienangehörigen des Grenzpendlers.

„Merudgifter“ sind eine Sachleistung und stehen nur dem Grenzpendler zu.

Pflegeleistungen für Grenzpendler mit Beschäftigung in Deutschland und Wohnsitz in Dänemark
Grenzpendler, die aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland in die verschiedenen Sozialversicherungen einzahlen, zahlen auch Beiträge zur Pflegeversicherung, und haben damit auch Anspruch auf Pflegeleistungen, obwohl sie in Dänemark wohnhaft sind. Der entsprechende Antrag ist bei der Krankenkasse/Pflegekasse in Deutschland einzureichen, siehe auch „Pflegeversicherung i Tyskland“.

Diesen Pendlern stehen die oben angeführten dänischen Geldleistungen nicht zu, jedoch „Merudgifter“ sehr wohl, da diese eine Sachleistung sind.

Pflegeleistungen für Rentner

Pflegeleistungen für Rentner mit Versicherungsland Dänemark und Wohnland Deutschland
Diese Rentner erhalten in Deutschland alle Sachleistungen der deutschen Pflegeversicherung, jedoch kein Pflegegeld. Eine dem Pflegegeld vergleichbare Leistung gibt es aus Dänemark nicht.

Pflegeleistungen für Rentner mit Versicherungsland Deutschland und Wohnland Dänemark 
Diese Rentner können nicht nur Sachleistungen zu Lasten der deutschen Pflegeversicherung in Dänemark erhalten, sie können auch Pflegegeld erhalten, das auch nach Dänemark gezahlt wird. Pflegegeld ist eine exportierbare Geldleistung. Der für die Einstufung zuständige MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Personen auch in Dänemark.

Weitere Informationen findet man unter:

www.deutsche-sozialversicherung.de

www.gkv-spitzenverband.de

www.borger.dk

www.sm.dk/arbejdsomraader/handicap/oekonomisk-stoette

 

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