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Krankenversicherung

Krankenversicherung in Dänemark

In Dänemark gibt es eine öffentliche, steuerfinanzierte Krankenversicherung , so dass grundsätzlich alle Bürger Anspruch auf kostenlose ärztliche Behandlung sowie Krankenhausbehandlung haben.
Es stehen zwei Krankenversicherungsgruppen zur Auswahl, und zwar Gruppe 1, in der man einem bestimmten Hausarzt zugeordnet ist. Für die Behandlung durch Fachärzte ist eine Überweisung des praktischen Arztes erforderlich, und die Behandlung ist kostenlos. Versicherten der Gruppe 2 steht die freie Ärzte- und Fachärztewahl zu, wobei die Versicherten dieser Gruppe jedoch für einen Teil der Kosten selbst aufkommen müssen.

Die Krankenhausbehandlung ist bei beiden Gruppen kostenlos.

Alle erhalten zunächst eine kostenlose Versichertenkarte als Dokumentation dafür, dass sie Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben. Die Karte muss deshalb im Behandlungsfall immer mitgebracht werden.
Wenn man seine Versichertenkarte verliert oder sie beschädigt wird, ist eine Gebühr zu entrichten. In besonderen Fällen, z. B. bei Namensänderungen bei Heirat oder Wohnortwechsel, kann der Ersatz jedoch kostenlos sein.

Um eine neue Karte zu erhalten, kann man sich an die Kommune wenden, oder sie im Internet bestellen  unter www.borger.dk 

Die blaue EU – Versicherungskarte (EHIC), kann für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland genutzt werden (z.B. bei Urlaubsaufenthalten). In Dänemark ist dies eine eigenständige Karte.

Diese kann online unter www.borger.dk beantragt werden.

Krankenversicherung für Grenzpendler nach Dänemark

Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland, die ausschließlich in Dänemark beschäftigt sind, sind in der Regel in der dänischen Kommune des Arbeitgebers krankenversichert.

Man beantragt über die Internetseite  www.borger.dk  den Vordruck E106 (PD S 1), der dann bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland einzureichen ist. Der Grenzpendler erhält dann ebenfalls eine dänische Versichertenkarte, die den Titel „Det særlige sundhedskort“ trägt.
Diese Karte muss regelmäßig erneuert werden.

Mit dieser Versichertenkarte in der Hand ist man krankenversichert, als wenn man in Dänemark wohnte. Sie können auch selbst entscheiden, ob Sie Patient der Gruppe 1 oder 2 sein möchten. Den Unterschied entnehmen Sie bitte dem ersten Abschnitt dieses Textes, doch sind Grenzpendler fast immer in der Gruppe 1 versichert..
Gleichzeitig erhält man eine deutsche Krankenversicherungskarte. Mit der deutschen Karte erhält man alle Leistungen, als ob man bei dieser Kasse versichert wäre. D.h., alle Sachleistungen, aber keine Geldleistungen.

Hat man Familienmitglieder, die nach deutschem Recht familienversichert wären, werden diese über die dänische Versicherung des Grenzpendlers weiterhin familienversichert.

Die blaue EU – Versicherungskarte (EHIC), welche für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland genutzt wird (z.B. bei Urlaubsaufenthalten), wird bei Grenzpendlern mit Arbeitsort Dänemark, vom Versicherungsland Dänemark ausgestellt. Auch für die Ausstellung der blauen EU – Versicherungskarte (EHIC) für Familienversicherte ist Dänemark zuständig.

Diese kann online mit NemID unter www.borger.dk beantragt werden. Falls keine NemID vorhanden ist, kann diese telefonisch oder schriftlich bei Udbetaling Danmark – International sygesikring beantragt werden.

Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterliegt man  als Grenzgänger den dänischen Regeln. Im Krankheitsfall ist die sofortige Benachrichtigung des Arbeitgebers sehr wichtig. Bei Unterlassen verwirkt man seinen Anspruch auf Krankengeld. Eine ärztliche Bescheinigung ist unüblich. Verlangt sie der Arbeitgeber, muss er die Kosten tragen.

Üblicherweise verwendete Dokumente
PD S1: ausgestellt von Udbetaling Danmark, abzugeben bei der deutschen Krankenkasse.

Det særlige sundhedskort: Krankenversicherungskarte, berechtigt zu Leistungen Dänemark.

Gesundheitskarte: Krankenversicherungskarte in Deutschland, berechtigt zu allgemeinen Leistungen in Deutschland.

EHIC / Die blaue Karte / det blå kort: Eurpäische Krankenversichertenkarte, gilt nicht in Dänemark und nicht in Deutschland, muss bei Udbetaling Danmark beantragt werden.



 

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