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Fleksjob

Fleksjob in Dänemark

Fleksjobs sind Arbeitsstellen zu Sonderbedingungen mit staatlichem Zuschuss für Personen mit dauerhaften Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit. Die Kommune bietet Flexjobs Personen an, die keine Frührente beziehen, kein Beschäftigungsverhältnis zu normalen Konditionen erreichen oder aufrechterhalten können und bei denen es z. B. auch im Wege der Wiedereingliederung nicht möglich ist, auf dem Arbeitsmarkt zu normalen Bedingungen einen betriebsinternen Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen oder sie für eine Beschäftigung zu qualifizieren.

Um Anspruch auf einen Fleksjob zu haben, muss eine dauerhafte Minderung der Arbeitsfähigkeit vorliegen, und alle Möglichkeiten eines betriebsinternen Arbeitsplatzwechsels und der Rehabilitation müssen geprüft worden sein. Fleksjobs können gleichermaßen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern eingerichtet werden. Es ist jedoch die Kommune, die die Arbeitsfähigkeit beurteilt. Weitere Infos unter www.borger.dk.

Die Kommune sorgt dafür, dass Personen unter 65 Jahren mit dauerhaften Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit, die keine Frührente beziehen und auch nicht in der Lage sind, zu normalen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ein Beschäftigungsverhältnis zu erreichen oder aufrechtzuerhalten, folgende Möglichkeiten haben:

  • Anstellung bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern im Rahmen eines      Flexjobs oder
  • Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung für Selbständige       im eigenen Unternehmen.

Gehalt und Arbeitsbedingungen
Die Gestaltung der Arbeit muss an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden, um den Arbeitnehmer zu schonen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine täglich verkürzte Arbeitszeit ohne Lohnkürzung zu vereinbaren. Die Arbeitsbedingungen werden in Kooperation mit den Gewerkschaften festgelegt.

Der genaueren Gestaltung der Arbeit, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu vereinbaren ist, ist ein weiter Rahmen gesteckt. Bei der Planung der Arbeitszeit kann auf die Art der geminderten Arbeitsfähigkeit Rücksicht genommen werden. Es kann u. a. berücksichtigt werden, dass der Betreffende Ruhepausen oder zeitweise eine Arbeitszeitverkürzung braucht

Normalerweise wird der Fleksjob von der Kommune zugeteilt, in der die Person mit der geminderten Arbeitsfähigkeit wohnt.

Selbständige
Auch Selbständige können unter die Regelungen zum Fleksjob fallen. Hier gelten besondere Regeln. Im gegebenen Falle muss man sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung setzen.

Fleksjob-Regelung für Grenzpendler

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigung in Dänemark
Wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, in Dänemark beschäftigt und Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaats ist, genießt er die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer, die in Dänemark wohnen.. Verliert der Arbeitnehmer seinen Arbeit und wird arbeitslos, verliert er auch seinen Anspruch auf einen Fleksjob, weil dann die Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates Anwendung finden, wenn der Betreffende arbeitslos wird. Es ist deshalb wichtig, dass eine zügige kommunale Sachbearbeitung und Weiterverfolgung des Krankheitsfalls erfolgt, bevor das Anstellungsverhältnis beendet wird (Kündigung).

Weitere Infos www.borger.dk 

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
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