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Auf Reisen

Innerhalb der europäischen Union sind gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich so versichert, wie die gesetzlich Krankenversicherten in dem Land, in dem sie sich aufhalten. Dieses Leistungsniveau kann sich deutlich von dem des Heimatlandes unterscheiden. Vor allem im Hinblick auf Zuzahlungen. Die Versicherung gilt jedoch nur für akute oder bedarfsorientierte Behandlungen, nicht für geplante Behandlungen, wenn die Behandlung der Zweck der Reise ist. Die Gültigkeit beschränkt sich auf Urlaubsreisen oder Arbeitsaufenthalte. Nachgewiesen wird die Versicherung mit der sogenannten „blauen Karte“ offiziell EHIC (European Health Insurance Card, die von allen Gesundheitsdienstleistern anzuerkennen ist, als ob es sich um eine Versichertenkarte des Ansässigkeitsstaates handelte.  

Ein Rücktransport ins Wohnland ist nicht versichert. Wünscht man Leistungen über die oben genannten hinaus, ist eine zusätzliche private Reiseversicherung erforderlich. 

Auch sollte man sich vor Reiseantritt darüber informieren, in welchen Ländern welche Regeln gelten. 

Die EHIC gilt für Grenzpendler weder in Dänemark noch in Deutschland.  

Krankenversicherung im Urlaub für Grenzpendler mit Beschäftigung in Dänemark und Wohnort in Deutschland 
Der Grenzgänger selbst besitzt die gelbe dänische Versichertenkarte („Det særlige sundhedskort“). 
Zusätzlich erhält der Grenzgänger von Udbetaling Danmark auf Antrag über www.borger.dk eine blaue EHIC. Diese garantiert im jeweiligen europäischen Urlaubsland die gleichen Rechte, wie sie den dort gesetzlich Versicherten zustehen. Familienversicherte erhalten die EHIC ebenfalls von Udbetaling Danmark. Diese gelten auch ausnahmsweise bei Urlauben in Dänemark. Diese sollten grundsätzlich bei Arbeitsaufnahme mitbeantragt werden, da diese in Dänemark nicht automatisch bei der allgemeinen Versichertenkarte beinhaltet ist, wie meist in Deutschland. Darüber hinaus sind die dänischen EHICs befristet. In jedem Falle sollte man sie aufgrund der Bearbeitungszeiten rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen.   

Achtung: Privatversicherte und Nichtversicherte erhalten keine EHIC oder "blaue Karte". Sie sind, wie es der Name sagt, privat versichert und müssen sich auch gegen das Risiko Krankheit auf Reisen privat versichern.  

Die EHIC wird unter www.borger.dk beantragt.  

Weitere Informationen erhält man unter:

ehic.europa.eu 

www.dvka.de 

www.borger.dk 

 

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