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Erwerbsminderungsrente

Die dänische Førtidspension wird denen zuerkannt, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und deren Gesundheitszustand so sehr beeinträchtigt ist, dass sie nicht mehr in einem normalen Arbeitsverhältnis oder einem „Fleksjob" (besondere dänische Form eines Arbeitsverhältnisses mit besonderer Rücksichtnahme auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Mitarbeiters) arbeiten können. Hat man das 40. Lebensjahr nicht vollendet, kann nur in Ausnahmefälle eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt werden.

Eine Erwerbsminderungsrente, dänisch „førtidspension", kann nicht zuerkannt werden, wenn man nur für eine bestimmte, auch längere, Periode, arbeitsunfähig ist oder die Arbeitsfähigkeit durch weitere Behandlung oder andere aktivierende Maßnahmen wiederhergestellt werden kann.
Es gelten allein die dänischen Regeln zur Beurteilung von Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit.

Erwerbsminderungsrenten für Grenzpendler

Grenzpendler beantragen eine Erwerbsminderungsrente in der Regel im Wohnland oder in dem Land, in dem sie zuletzt versichert sind oder waren. Das Antragsdatum in einem Land gilt auch als Antragsdatum in allen anderen beteiligten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die antragsannehmende Behörde setzt das Koordinierungsverfahren mit dem jeweiligen anderen Träger in Gang. Dies ist entweder die Deutsche Rentenversicherung oder Udbetaling Danmark International Pension. Es erfolgt eine gegenseitige Anerkennung der Versicherungsjahre, wenn es darum geht, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Dies geschieht mittels amtlich festgelegter Dokumente.
Der Grenzpendler muss bedenken, dass sich die Kriterien für die dänische und die deutsche Erwerbsminderungsrente enorm unterscheiden. Die Sozialversicherung ist in der EU allein Angelegenheit der Mitgliedsstaaten und nicht harmonisiert, sondern nur „koordiniert". Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Rente aus einem Land zuerkannt wird und aus dem anderen nicht.
Dies kann zu beträchtlichen finanziellen Einbußen führen, wenn z.B. das Land, aus dem man einen großen Teil seiner Rente zu erwarten hat, gerade nicht die Rente gewährt.

Weitere Informationen finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der dänischen Verwaltung.

www.borger.dk

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