Seniorpension
Der Anspruch auf Seniorpension wird im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente (Førtidspension) geprüft. Sie ist gedacht für Menschen, die besonderen beruflichen Belastungen ausgesetzt waren und soll den Rückzug vom Arbeitsmarkt für diese Menschen erleichtern.
Von den Regeln zur Seniorpension werden Arbeitnehmer umfasst, die in weniger als sechs Jahren ihr persönliches Regelrentenalter zur Folkepension erreichen, die eine langjährige Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt nachweisen können und deren Arbeitsfähigkeit auf einen Umfang von maximal 15 Stunden begrenzt ist.
Langjährige Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt bedeutet in diesem Zusammenhang mindestens 25 Jahre Vollzeitbeschäftigung. Zeiten, in denen der volle zur jeweiligen Zeit gültige ATP-Beitrag entrichtet wurde, gelten als Vollzeitbeschäftigung. Teilzeitbeschäftigung kann umgerechnet werden in Vollzeitbeschäftigung.
Hat der Arbeitnehmer zwischen 20 und 25 Jahre Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt vorzuweisen, unternimmt die zuständige Behörde eine Einzelfallbeurteilung.
Der Umfang der bisherigen Arbeitsmarktzugehörigkeit muss dokumentiert oder glaubhaft gemacht werden. Dazu können Dokumente von ATP oder Skattestyrelsen herangezogen werden. Arbeitgeberbescheinigungen, auch von ausländischen Arbeitgebern, sowie die eigenen Angaben des Antragstellers usw. können ebenfalls herangezogen werden.
Selbständige können Art und Umfang ihrer selbständigen Beschäftigung anhand einer Beschreibung der Tätigkeit glaubhaft machen oder nachweisen, darunter eine Beschreibung der Arbeitsaufgaben, der persönlichen Arbeitszeit, Zahl der Angestellten, es Umsatzes, des Gewinns anhand von Steuerbescheiden oder auf andere geeignete Weise.
Seniorpension für Grenzpendler aus Deutschland
Auch Grenzpendler haben Anspruch auf Seniorpension, wenn sie die allgemeinen Bedingungen erfüllen. Beschäftigungszeiten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz sind anzurechnen.
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