Anerkennung von Ausbildungen und Berufsabschlüssen
Zuerst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ausbildung oder einen Beruf handelt, der unter die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union fällt, oder um einen Beruf, der lediglich eine Zulassung benötigt oder eine Ausbildung, die anderweitig anerkannt werden muss, z.B. aus tariflichen oder sicherheitstechnischen Gründen.
Berufe nach der Anerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EG)
Die Anerkennungsrichtlinie deckt folgende Berufe ab: Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten.
Diese Ausbildungen werden in Dänemark aufgrund der Richtlinie automatisch anerkannt, da die Ausbildungen europaweit harmonisiert wurden. Dennoch muss mit Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Die Ausbildungen im Gesundheitsbereich erfordern eine Zulassung (dänisch Autorisation) durch die zuständigen Behörden. Bei allen Gesundheitsberufen ist dies „Styrelsen for Patientsikkerhed, www.stps.dk.
Für die Tierärzte ist es „Fødevarestyrelsen“, www.foedevarestyrelsen.dk.
Gesetzlich regulierte Berufe
Zu den gesetzlich regulierten Berufen zählen wesentlich mehr Berufe als nur die Gesundheitsberufe, so z.B. Elektriker und Anlagenmechaniker oder Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Gas-Wasser-Installateur und Installateurin).
Eine vollständige Liste sowie die notwendigen Formulare und zuständigen Behörden findet man hier unter dem Suchbegriff "anerkendelse"
Anerkennungsdatenbank
Wer prüfen möchte, ob seine Ausbildung womöglich bereits einmal anerkannt wurde, kann hier nachschauen unter dem Suchbegriff "vurderingsdatabasen"
Andere Berufe und Aus- und Weiterbildungen
Berufe, die weder eine Autorisation benötigen noch gesetzlich geregelt sind, benötigen nur dann eine Anerkennung, wenn dies vom Arbeitgeber ausdrücklich gewünscht wird (was eher selten ist) oder wenn es zur Eingruppierung in den Tarifvertrag erforderlich ist.
Manchmal verlangt jedoch die Arbeitsschutzbehörde, dass eine bestimmte Aus- oder Weiterbildung absolviert sein muss. Dann ist diese auch für die Anerkennung zuständig. Ein häufig vorkommendes Beispiel ist der sogenannte Gabelstaplerschein.
Zuständig ist in diesen Fällen „Arbejdstilsynet“, www.at.dk.
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