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Gabelstaplerschein - Anerkennung

Deutsche, die in Dänemark fest angestellt sind als Kranführer oder als Führer von Flurförderfahrzeugen jeglicher Art müssen ihren deutschen Ausbildungsnachweis von der dänischen Arbeitschutzbehörde „Arbejdstilsynet“ anerkennen lassen.

Sie dürfen die obengenannten Tätigkeiten nicht ausführen, bevor Arbejdstilsynet die deutschen Qualifikationsnachweise geprüft und anerkannt hat oder sie an einer entsprechenden dänischen Weiterbildung teilgenommen haben.

Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer können die Anerkennung beantragen.

Das Unternehmen kann den Antrag digital über www.virk.dk stellen, der Arbeitnehmer entweder per Mail, per Post oder online.

Auf dem Internetportal von Arbejdstilsynet findet sich ein digitales Onlineformular. Es wird empfohlen, dieses zu benutzen, da es den Anerkennungsprozess beschleunigt.

 

Dem Antrag muss beigelegt werden

  • Examen
  • Bescheinigung
  • Ausbildungsnachweis
  • Gesellenbrief
  • Alles andere, was geeignet ist, die Ausbildung nachzuweisen.

Erkennt Arbejdstilsynet die Ausbildung an, erhält man eine Anerkennungsbescheinigung.

Das Prozedere ist auf der Internetseite von Arbejdstilsynet genau beschrieben, www.at.dk

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