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Camping in Deutschland

Wohnmobile und Wohnwagen

Aufgrund des gestiegenen Aufkommens an Wohnmobilen soll hier ein nicht rechtsverbindlicher Überblick über die Regeln zum Übernachten in diesen Fahrzeugen und zum Camping generell gegeben werden.

Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich, sich mit den Regeln in Deutschland und vor Ort unmittelbar vor Antritt der Fahrt vertraut zu machen.

Ein „Jedermannsrecht“ (Allemansrätten, Allemannsretten) zum Übernachten im Freien wie in Norwegen, Schweden oder Finnland gibt es in Deutschland nicht.

In Deutschland darf man grundsätzlich parken, wo es nicht durch allgemeine Regeln oder Verkehrszeichen untersagt ist. Das Übernachten geht jedoch über die Nutzung des Parkens hinaus. Einheitliche Regeln dazu gibt es nicht. Üblicherweise ist das Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlaubt, was das Übernachten im Prinzip zulässt, unter Einhaltung der vorgenannten Parkregeln. Das bedeutet, es dürfen weder Vorzelte und Markisen aufgebaut werden noch dürfen Stühle oder Tische ins Freie gestellt werden. Auch das Ausstellen von Dachzelten ist untersagt.

Man darf auch auf Parkplätzen übernachten, wenn man in die ausgezeichneten Parkbuchten passt und die vorgenannten Regeln eingehalten werden.

Auf Rastplätzen darf das Wohnmobil bis 2,8 Tonnen auf dem PKW Parkplatz stehen, wenn es auf die ausgezeichneten Flächen passt. Ein Gespann muss auf einem Gespann-Parkplatz stehen. Erst wenn die 3,5 Tonnen überschritten werden, darf man auf LKW-Buchten parken, wovon im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme abgeraten wird, da die Plätze für LKW knapp sind. Es kann also kurioserweise passieren, dass Wohnmobile oder Gespanne auf Rastplätzen gar nicht stehen dürfen, wenn z.B. der Gespann-Parkplatz fehlt und/oder das Gewicht des Wohnmobils zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen liegt.

In Deutschland üblich sind spezielle Wohnmobilstellplätze, meist nahe der Innenstadt. Auch viele Landwirte bieten mittlerweile private Stellplätze an. Mit dem Wohnwagen muss man im Regelfall auf einen Campingplatz.

Informationen hierzu erhält man von den einschlägigen Organisationen wie z.B. FDM in Dänemark und dem ADAC in Deutschland sowie aus Campingführern.

www.adac.de

www.fdm.dk

 

Radwanderer und Wanderer

In Deutschland ist Zelten in Wäldern und in der Natur meist generell verboten. Zuständig für die Regeln sind die Bundesländer. Es bleibt einem im Prinzip nur der Campingplatz oder eine private Möglichkeit zum Zelten.

Es bilden sich mittlerweile sogenannte Trekkingplätze heraus, an denen Wanderer und Radwanderer übernachten können. Diese zu finden erfordert Recherchegeschick, da die einzelnen Regionen oder Länder sie einzeln bewerben.

Informationen erhält man zum Beispiel beim Allgemeinen deutschen Fahrradclub oder touristischen Angeboten der Regionen.

www.adfc.de 

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
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