Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
-
Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Deutschland
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale von Einsatzfahrzeugen
In Deutschland gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
21.03.2025
Neues deutsch-dänisches Grenzpanel
12.03.2025
Jahresbericht veröffentlicht
11.03.2025
Steuererklärung 2024 - Steuerabend am 08. April
ältere Meldungen
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de