Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
Inhalt
- KFZ-Zulassung
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Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Deutschland
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale von Einsatzfahrzeugen
In Deutschland stellt sich die Frage nach der Hauptuntersuchung, vielfach vereinfacht „TÜV“ genannt nach der ursprünglichen Untersuchungsbhörde, entweder, wenn man gerade von Dänemark zugezogen ist oder aus Dänemark ein Kraftfahrzeug gekauft hat und dieses zulassen möchte.
In Deutschland wird die dänische Hauptuntersuchung, „bilinspektion“ genannt, grundsätzlich so anerkannt, als ob sie in Deutschland durchgeführt worden sei. Werden damit die Untersuchungsfristen nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eingehalten, braucht keine erneute Hauptuntersuchung mehr durchgeführt werden (Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen). Neufahrzeuge benötigen ebenfalls keine Hauptuntersuchung.
Rechtsquellen
Richtlinie 2014/45 Artikel 8 Absatz 3
§ 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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