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Servicefradrag (Håndværkerfradrag)

Grenzpendler können ggf. auch den Håndværkerfradrag oder Servicefradrag in der dänischen Steuererklärung geltend machen (Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen).

Die grundsätzliche Bedingung, um den Freibetrag nutzen zu können, ist, dass man unter die „Grenzgängerregel“ fällt. Das bedeutet, dass 75% der gesamten Jahreseinkünfte (sowohl Arbeitseinkommen, als auch Einkünfte die zum sogenannten Welteinkommen gehören) im Kalenderjahr, für das die Steuererklärung gemacht werden soll, dänischer Besteuerung unterliegen. Die Anwendung dieser Regel muss man selbst, im Rahmen der Steuererklärung, beantragen. Man wird dann behandelt als wäre man unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark.

Den maximalen Freibetrag für das aktuelle Jahr können Sie der Tabelle zu den Sätzen und Zahlen in Dänemark entnehmen. Den Freibetrag erhält man für Dienstleistungen, die in der eigenen Wohnung erbracht wurden und die eine "grüne Zielsetzung" haben, also der Energieverbrauchsverringerung oder der Erreichung von Klimazielen zuträglich sind. Für persönliche Dienstleistungen im Haushalt gilt eine Obergrenze. Diese können Sie ebenfalls der Tabelle zu den Sätzen und Zahlen in Dänemark. Eine vollständige Liste der anerkannten Arbeiten findet man unter www.skat.dk.

Einzelbestimmungen zum Freibetrag
An die Dienstleister von Grenzgängern, die den Freibetrag nutzen möchten, werden besondere Anforderungen gestellt. Die Firma muss in einem EU/EWR -Land umsatzsteuerregistriert sein und Privatpersonen müssen mit Ablauf des Kalenderjahres 18 Jahre alt und in einem EU/EWR -Land unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Darüber hinaus gibt es strenge Anforderungen an die Rechnungen bzw. die Dokumentation der Ausgaben. Als Dokumentation ist eine Rechnung (bei Firmen) vorzulegen oder eine schriftliche Erklärung (bei Privatpersonen). Aus der Dokumentation muss hervorgehen, um welche Arbeiten es sich handelte, der Betrag des Lohnkostenanteils, die Steuernummer und die Umsatzsteuernummer des Dienstleisters (bei Firmen), die CPR-Nummer oder eine ausländische Identifikationsnummer, der volle Name und die Adresse (bei Privatpersonen) sowie das Datum an dem die Arbeit ausgeführt wurde und die Adresse, an der die Arbeiten ausgeführt wurden.

(Anmerkung: In Deutschland gilt dies eigentlich nur für Freiberufler, die keine gewerbliche Anmeldung besitzen, aber dennoch ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Privatpersonen, die Dienstleistungen ausführen, gibt es so im eigentlichen Sinne in Deutschland nicht).

Die Rechnung muss mittels eines Bankkontos bezahlt worden sein, als Dokumentation wird der Kontoauszug gefordert. Grenzgänger müssen den Freibetrag in ihrer dänischen Steuererklärung geltend machen.

Betrachtet man all diese Voraussetzungen und Bedingungen, entspricht die Regelung im Wesentlichen der, die auch in Deutschland für die haushaltsnahen Dienstleistungen gilt.

Genauere Informationen sowie eine Liste aller erfassten Dienstleistungen erhält man unter www.skat.dk.

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