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Erwerbsminderungsrente

Die deutsche Rentenversicherung leistet eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, abhängig vom Umfang, in dem ein Arbeitnehmer noch arbeiten kann. Hierbei werden Einzelfallprüfungen entsprechend der geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die Bestimmungen sind sehr kompliziert und umfangreich und sollen hier nur ganz allgemein dargestellt sein.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt z.B. voraus, dass man auf nicht absehbare Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden arbeiten kann. Bei der Beurteilung dieses Kriteriums gelten alleine die deutschen Kriterien.
Man muss insgesamt mindestens 5 Jahre versichert gewesen sein und innerhalb der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles mindestens drei Jahre Beitrag gezahlt haben. Hier gelten Sonderregeln für Arbeitsunfälle. Weitere Sonderbestimmungen gibt es z.B. für Menschen mit Behinderungsgrad oder Arbeitslose und andere.
Wer in diese Situation kommt, muss sich unbedingt beraten lassen. Dies kann bei der deutschen Rentenversicherung geschehen, oder als Mitglied einer der deutschen Sozialverbände auch bei diesen.
Die deutsche Erwerbsminderungsrente wird automatisch auf eine Altersrente umgestellt, wenn man das Rentenalter erreicht hat.

Erwerbsminderungsrenten für Grenzpendler

Grenzpendler beantragen eine Erwerbsminderungsrente in der Regel im Wohnland oder in dem Land, in dem sie zuletzt versichert sind oder waren. Das Antragsdatum in einem Land gilt auch als Antragsdatum in allen anderen beteiligten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die antragsannehmende Behörde setzt das Koordinierungsverfahren mit dem jeweiligen anderen Träger in Gang. Dies ist entweder die deutsche Rentenversicherung oder Udbetaling Danmark International Pension. Es erfolgt eine gegenseitige Anerkennung der Versicherungsjahre, wenn es darum geht, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Dies geschieht mittels amtlich festgelegter Dokumente.
Der Grenzpendler muss bedenken, dass sich die Kriterien für die dänische und die deutsche Erwerbsminderungsrente enorm unterscheiden. Die Sozialversicherung ist in der EU allein Angelegenheit der Mitgliedsstaaten und nicht harmonisiert, sondern nur „koordiniert". Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Rente aus einem Land zuerkannt wird und aus dem anderen nicht.
Dies kann zu beträchtlichen finanziellen Einbußen führen, wenn z.B. das Land, aus dem man einen großen Teil seiner Rente zu erwarten hat, gerade nicht die Rente gewährt.

Weitere Informationen finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

www.deutsche-rentenversicherung.de

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