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Auf Reisen

Innerhalb der europäischen Union sind gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich so versichert, wie die gesetzlich Krankenversicherten in dem Land, in dem sie sich aufhalten. Dieses Leistungsniveau kann sich deutlich von dem des Heimatlandes unterscheiden. Vor allem im Hinblick auf Zuzahlungen. Die Versicherung gilt jedoch nur für akute oder bedarfsorientierte Behandlungen, nicht für geplante Behandlungen, wenn die Behandlung der Zweck der Reise ist. Die Gültigkeit beschränkt sich auf Urlaubsreisen oder Arbeitsaufenthalte. Nachgewiesen wird die Versicherung mit der sogenannten „blauen Karte“ offiziell EHIC (European Health Insurance Card, die von allen Gesundheitsdienstleistern anzuerkennen ist, als ob es sich um eine Versichertenkarte des Ansässigkeitsstaates handelte.  

Ein Rücktransport ins Wohnland ist nicht versichert. Wünscht man Leistungen über die oben genannten hinaus, ist eine zusätzliche private Reiseversicherung erforderlich. 

Auch sollte man sich vor Reiseantritt darüber informieren, in welchen Ländern welche Regeln gelten. 

Die EHIC gilt für Grenzpendler weder in Dänemark noch in Deutschland.  

Krankenversicherung für Grenzpendler mit Wohnort in Dänemark und Beschäftigung in Deutschland
Der Grenzpendler aus Dänemark ist grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Im Regelfall sind seine Familienangehörigen in Dänemark versichert, da die meisten Frauen in Dänemark ebenfalls beschäftigt sind. Wo dies nicht der Fall ist, greift die deutsche Familienversicherung, dann ist Deutschland wiederum Versicherungsland. Der dänische Pendler und seine eventuell familienversicherten Familienmitglieder erhalten ihre EHIC von der deutschen Krankenkasse, bei der er versichert ist. Ansonsten erhalten die Familienmitglieder die europäische Karte von Udbetaling Danmark.

Achtung: Privatversicherte und Nichtversicherte erhalten keine EHIC oder "blaue Karte". Sie sind, wie es der Name sagt, privat versichert und müssen sich auch gegen das Risiko Krankheit auf Reisen privat versichern.  

Die EHIC wird unter www.borger.dk beantragt.  

Weitere Informationen erhält man unter:

ehic.europa.eu 

www.dvka.de 

www.borger.dk 

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