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Steuer-ID

Die Steuer-ID wird seit dem 01.08.2008 durch das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bundesbürger (auch Kindern und Rentnern) mitgeteilt. Die Übermittlung der 11-stelligen Nummer geschieht auf dem Postweg durch ein persönliches Mitteilungsschreiben. Jeder Neugeborene und Zugezogene erhält sofort mit Geburt bzw. Zuzug seine Nummer. Diese Nummer gilt für jeden Bürger ein Leben lang und erlischt erst 20 Jahre nach dem Tod, wegen eines möglichen Besteuerungsverfahrens der Erben. Die Steuer-ID dient der Vereinfachung der Abwicklung der Einkommenssteuer. Zudem ist sie die Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Sie ist somit ein Bestandteil der umfassenden E-Government-Strategie der Bundesregierung.

Seit 2009, erhalten auch alle in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen ihre Steuer-ID. Somit sind auch diejenigen erfasst, die zwar in Deutschland arbeiten, aber ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. 

Die rechtlichen Grundlagen der Steuer-ID sind im § 139 b der Abgabenordnung (AO) zu finden.

www.bzst.bund.de

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