Arbeit auf Abruf
Am ehesten kann man die Beschäftigungsform „Arbeit auf Abruf" gem. § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) mit der Beschäftigungsform „løsvikar" in Dänemark vergleichen.
Die eigentliche Anstellungsform „løsvikar" gibt es in Deutschland nicht. Hier besteht die Möglichkeit, Teilzeitverträge abzuschließen, jedoch nur mit fest vereinbarter Stundenzahl. Ist keine Stundenzahl vereinbart, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart und sind zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer eine Beratung zum Bereich des Arbeitsrechtes bei ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt einholen sollten.
News
23.06.2022
Grenzpendler und Krankenversicherung im Urlaub
23.06.2022
Neue Impfkampagne in Dänemark
20.06.2022
Corona-Sonderregeln zur Sozialversicherung bei Homeoffice jetzt doch verlängert bis 31.12.2022
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de