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Minijob und Midijob

Generelles zum Minijob in Deutschland

Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst entweder auf 538 € (Stand 01.01.2024) pro Monat begrenzt ist oder die Beschäftigung eine maximale, gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen im Jahr nicht überschreitet, wobei dann der Verdienst unerheblich ist. Der Minijob ist rentenversicherungspflichtig und unfallversicherungspflichtig. Wer mehrere Minijobs ausführt, muss mit allen zusammen diese Grenzen einhalten. Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich befreien lassen. Der Arbeitgeber muss beim Minijob pauschale Abgaben zur Sozialversicherung und zur Einkommenssteuer zahlen. Für den Arbeitnehmer ist der Minijob grundsätzlich steuerfrei, auch wenn er neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Der Minijob führt grundsätzlich nicht zu einer vollumfänglichen Sozialversicherung. 

Grenzüberschreitende Auswirkungen eines Minijobs bei Wohnort in Dänemark

Für alle, die in Dänemark wohnen, sind die Minijobs in Dänemark aufgrund des deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens steuerpflichtig, weil Deutschland die Einnahmen nicht versteuert und/oder sie keine Sozialabgaben davon entrichten müssen. Auch kann es zum Wegfall der Sozialversicherung in Dänemark kommen bei gleichzeitigem Nicht-Eintreten der deutschen Sozialversicherungspflicht. Davon können eine Vielzahl von dänischen Leistungen betroffen sein und auch negative Folgen für die Folkepension können eintreten. Für in Dänemark Wohnende sind Minijobs in deshalb ökonomisch wenig reizvoll und die Risiken in der Sozialversicherung oft unabsehbar. Grenzpendler nach Deutschland, die eh in Deutschland sozialversichert sind, sind nur von der dänischen Besteuerung des Minijobs betroffen.  

Deutschland hat eine Ausnahmevereinbarung mit Dänemark getroffen, dass die Minijobs nicht zu einem Wechsel der Sozialversicherung nach Deutschland führen, wenn der Minijob die einzige Beschäftigung ist, der ein in Dänemark wohnender Bürger nachgeht. Dies trifft im Regelfall für Studenten und Rentner, aber auch „Hausfrauen“ mit Wohnsitz in Dänemark zu.

Grenzüberschreitende Auswirkungen eines Minijobs bei Wohnort in Deutschland

Für in Deutschland wohnende Grenzpendler mit Hauptbeschäftigung in Dänemark sind die Einnahmen aus einem Minijob in Deutschland grundsätzlich steuerfrei, ungeachtet des Gesamteinkommens. Jetzt ist jedoch die sogenannte 25%-Regelung der Verordnungen (EG 883/2004 Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 8 VO EG 987/2009) zu beachten, die regelt, wo man sozialversichert ist, wenn man regelmäßig in zwei Ländern arbeitet. Beträgt der Anteil des Minijobs mindestens 25% der Gesamtbeschäftigung im Hinblick auf Arbeitszeit und -lohn, wechselt die Sozialversicherung nach Deutschland. Ist dies der Fall, muss auch die dänische Hauptbeschäftigung nach deutschem Sozialversicherungsrecht abgewickelt werden, d.h., dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge vom dänischen Gehalt in die deutsche Sozialversicherung einzahlen. Ist dies nicht der Fall und die Sozialversicherungspflicht bleibt in Dänemark, dann muss der deutsche Arbeitgeber des Minijobs dänische Sozialabgaben entrichten (z.B. ATP, AES, Arbeitsunfallversicherung, verschiedene Fonds). Dies ist regelmäßig mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Auch ist grundsätzlich eine Entscheidung in Form der Urkunde A1 zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung ist die Behörde im Wohnland (Udbetaling Danmark in Dänemark und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland in Deutschland oder die zuständige Krankenkasse).

Rentenfalle: Minijob und „Social Pension“ („Folkepension“)

Wenn ein ehemaliger Grenzpendler oder Wanderarbeitnehmer Rente beantragt, koordinieren die zuständigen Behörden die versicherungsrechtlichen Zeiten. Es können nicht für den gleichen Zeitraum Ansprüche in zwei oder mehr Ländern erworben werden. Da die Minijobs immer in irgendeiner Form bei der Koordinierung der Rentenversicherungszeiten im deutschen Versicherungsverlauf als Versicherungszeiten aufgeführt werden, werden sie von den dänischen Behörden u.U. bei der Berechnung von Zeiten zur Anrechnung der Folkepension abgezogen. Es kann hier bei Einzelnen zu Verlusten bei der Folkepension kommen, die durch die Rentenansprüche in Deutschland aufgrund des Minijobs nicht annähernd ausgeglichen werden.

Fazit

Die Tatsache, dass in Deutschland Sonderregeln zu den geringfügigen Beschäftigungen gelten, ist grenzüberschreitend irrelevant. Vereinfacht kann man die europäischen Regeln und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zusammenfassen: Arbeitnehmer ist Arbeitnehmer. Die Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft sind sehr gering. Grenzpendler sollten Minijobs nur nach gründlicher, persönlicher Beratung im Einzelfall aufnehmen.

Weitere Informationen zum Minijob in Deutschland finden Sie beim Anklicken des links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der Minijobzentrale in Deutschland.

www.minijob-zentrale.de

Midijob in Deutschland

Der Midijob ist Beschäftigung mit einem Monatsgehalt in einer Gleitzone von 538,01 € bis 2.000 €, bei der die Beiträge zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer gleitend ansteigen, bis die allgemeinen Beitragssätze bei 1600 € erreicht werden. Für die Arbeitgeberkosten spielt die Gleitzonenregelung keine Rolle. 

Bei den Midijobs handelt es sich um normale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen lediglich die Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, solange der Monatslohn innerhalb der Gleitzone liegt.

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