Wildunfall
Bei einem Wildunfall in Dänemark kommt üblicherweise weder Polizei noch Jäger oder Förster zu dem Unfall, es sei denn, es läge ein Personenschaden vor oder das Tier ist nicht tot. In diesem Fall kann auch der Tiernotruf 1812 des dänischen Tierschutzvereins angerufen werden.
Somit hat der Geschädigte oftmals ein Problem mit der Nachweispflicht gegenüber seiner deutschen Versicherung.
Nach Rücksprache mit einigen Versicherungen kann man folgendes empfehlen:
Fotos machen, z.B. mit dem Mobiltelefon.Haare sichern, die meist am Auto vorhanden sind.Zeugen feststellen und benennen.Alles andere, was geeignet ist, den Unfall nachzuweisen.
Nicht empfohlen wird, das “erlegte” Wild mitzunehmen. Dies wird auch in Dänemark als Wilddiebstahl angesehen.
Wer ganz sicher sein möchte, was er speziell in einem solchen Fall tun sollte, sollte sich mit seiner KFZ-Versicherung in Verbindung setzen und erfragen, was diese als Nachweis akzeptiert und empfiehlt.
News
06.12.2024
Vorstand blickt auf turbulentes Jahr zurück
05.12.2024
Regionskontor & Infocenter am 10.12. geschlossen
03.12.2024
Experten tagten zu Mobilitätsbarrieren
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de