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Änderung von Daten im dänischen Zentralen Personenregister (CPR)

Wenn Sie in Deutschland wohnen und im dänischen Zentralen Personenregister (CPR) registriert sind, ist es wichtig, dass Sie die dänischen Behörden bei Änderungen Ihrer Adresse oder Ihres Namens informieren. Die dänischen Behörden erhalten nicht automatisch Informationen über Datenänderungen von den Behörden in Deutschland.

Personen, die schon einmal in Dänemark gelebt haben, müssen die Datenänderung in der Kommune registrieren lassen, in der sie zuletzt ihren Wohnsitz in Dänemark hatten. In dem Fall ist der Borgerservice in der jeweiligen Kommune zu kontaktieren und relevante Dokumentation (Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, o.Ä.) vorzulegen bzw. zu übermitteln.

Personen, die noch nie in Dänemark gelebt haben und nur aufgrund Ihrer Arbeit, Mieteinnahmen o. sonst. im dänischen Zentralen Personenregister (CPR) registriert sind, müssen die Steuerbehörde Skattestyrelsen kontaktieren, da sie nur eine sogenannte „skattepersonnummer“ haben. Skattestyrelsen gibt dann die Datenänderung weiter an das dänische Zentrale Personenregister (CPR).
Für eine Namensänderung benötigt Skattestyrelsen relevante Dokumentation, z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheinigung über eine Namensänderung.
Die Steuerbehörde Skattestyrelsen kann telefonisch oder schriftlich kontaktiert werden.

Beim Anklicken des folgenden Links gelangen Sie auf die Seite von Skattestyrelsen, auf der Sie die Kontaktinformationen finden.

www.skat.dk

dort suchen Sie bitte nach „kontakt“ und „udland“ oder rufen Sie Skattestyrelsen an unter +45 72 22 28 92.

Quelle: https://cpr.dk/borgere/flytning/i-udlandet

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
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