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Dänemark verschärft Barzahlungsverbot


06.03.2024


Das dänische Parlament hat als weitere Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Regeln zur Barzahlung im „Geldwäschegesetz“ verschärft. Das beutet, dass ab 01. März 2024 die Barzahlungsgrenze von 20 000 auf 15 000 DKK herabgesetzt wurde.

Ab 01. März ist es nicht mehr erlaubt, als Gewerbetreibender Barzahlungen von 15 000 DKK oder mehr anzunehmen.

Man kann das Verbot nicht durch Zahlung in mehreren Raten umgehen.

Das Verbot gilt nicht für Banküberweisungen oder Kartenzahlungen.

Ein Verstoß gegen das Verbot wird in der Regel mit 25% der die 14 999 DKK übersteigenden Summe, mindestens jedoch 10 000 DKK geahndet.

Das Verbot betrifft nur Gewerbetreibende. Die Beschränkung gilt nicht für Privatpersonen im privaten Zahlungsverkehr untereinander.

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