Grenzpendeln nach Dänemark
Inhalt
Personen, die in Deutschland wohnen und sich für eine Beschäftigung nach Dänemark begeben, sind Grenzpendler. Grundsätzlich wird angenommen, dass diese mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnort zurückkehren. Es gibt jedoch auch andere Konstellationen.
Auch Zuzügler, die Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen und Ihre Beschäftigung in Dänemark weiterführen, oder nach Umzug eine Beschäftigung in Dänemark aufnehmen, werden Grenzpendler.
Achtung! Bei Ausführung eines Teils oder gar der gesamten Tätigkeit für den dänischen Arbeitgeber im Wohnland Deutschland, z.B. aufgrund von Außendienst, Homeoffice, arbeiten in verschiedenen Dependancen des Arbeitgebers u.ä., kann es zu einer geänderten Situation bei der Sozialversicherung und Besteuerung kommen. Dasselbe gilt bei Beschäftigung für zwei unterschiedliche Arbeitgeber sowohl im Wohnland als auch im Arbeitsland. Schauen Sie sich in diesem Fall gern unsere Artikel zum Thema Anwendbare Rechtsvorschriften und zu Homeoffice an:
Achtung! Sollten Sie vorhaben aufgrund der Arbeitsaufnahme einen Wohnsitz im Arbeitsland zusätzlich zum Wohnsitz im Wohnland zu melden, z.B. weil Sie wöchentlich pendeln, informieren Sie sich vorab über die Regeln zum sogenannten Doppeldomizil und die hiermit verbundenen Konsequenzen. Schauen Sie sich hier gern unseren Artikel zu dem Thema an:
Es empfiehlt sich sowohl beim Arbeiten in mehreren Ländern und auch bei Doppeldomizil immer eine individuelle Beratung einzuholen, um die Konsequenzen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber vorab genau zu untersuchen.
Sozialversicherung
Wo eine Person sozialversichert ist, richtet sich nach den Vorschriften der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherung und den hiernach geltenden Prioritätsregeln. Ausschlaggebend sind hier die faktischen Verhältnisse und es besteht keine Wahlfreiheit bei der Sozialversicherung.
Grenzpendler, die Ihre Tätigkeit physisch in Dänemark ausführen, sind aufgrund Ihrer Beschäftigung in Dänemark sozialversichert. Dies betrifft alle Zweige der Sozialversicherung, da diese immer nur in einem Land liegen kann und die einzelnen Zweige niemals getrennt werden können. Unterliegt man also der dänischen Sozialversicherung, gilt dies sowohl für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsunfallversicherung. Eine Pflegeversicherung, wie in Deutschland, gibt es in Dänemark nicht.
Der Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge ab. Diese sind bis auf ATP – Arbejdsmarkedets Tillægspension, einer staatlichen Zusatzrente, nicht auf der Lohnabrechnung ersichtlich, da Dänemark ein steuerfinanziertes Bürgerversicherungssystem hat, was die Renten- und Krankenversicherung anbelangt.
Auch in Dänemark wird die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt.
Steuern
Grenzpendler sind grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig in Dänemark. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung in Dänemark die sogenannte Grenzgängerregel zu nutzen, wenn 75 % der Gesamteinnahmen (aller Einnahmen, nicht nur des Arbeitseinkommens, z.B. auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.) im laufenden Steuerjahr der dänischen Besteuerung unterlagen. Ist diese Bedingung erfüllt, kann man dieselben Freibeträge in Dänemark geltend machen, als wäre man in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig aufgrund von Wohnsitz. Dies ändert nichts an der unbeschränkten Steuerpflicht im Wohnland Deutschland, welche weiterhin bestehen bleibt. Es kann also trotz der Nutzung der Grenzgängerregel zu einer Besteuerung von bestimmten Einkünften im Wohnland Deutschland kommen und heißt nicht das eine Wahlfreiheit besteht, in welchem Land die einzelnen Einkunftsarten besteuert werden. Dies wird nach dem deutsch-dänischen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) genau geregelt.
Die dänischen Einkünfte sind in Deutschland in der Steuererklärung anzugeben. Die Einkünfte unterliegen der Progression und erhöhen den Steuersatz auf in Deutschland zu versteuerndes Einkommen.
Die Möglichkeit zur Nutzung der Freibeträge im jeweiligen Land richtet sich immer danach, welchem Land diese zugeordnet werden können (Arbeitsland bzw. Wohnland) und ob die nationalen Bedingungen hierfür erfüllt sind. Die Abzugsmöglichkeiten sind teilweise sehr unterschiedlich in Dänemark und Deutschland.
Schauen Sie sich gerne unser Video zum Thema „Allgemeines zu Steuern und Steuererklärung in Dänemark“ an:
Welche Themengebiete sind zu beachten?
Für Grenzpendler sind folgende Themenbereiche zu beachten und die genauen Bedingungen für die jeweilige Person im Zweifelsfall individuell zu untersuchen:
- Steuern - sowohl im Arbeitsland als auch im Wohnland
- Sozialversicherung - Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfallversicherung
- Arbeitsrecht
Unter diesen Kategorien gibt es einige Themenbereiche, in denen bei Arbeitsaufnahmen in Dänemark administrative bzw. praktische Dinge erledigt werden müssen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, sich vorab auch mit den anderen Themenbereichen auseinanderzusetzen und sich hierüber zu informieren, damit man im eintretenden Fall weiß was gilt und an wen man sich wenden muss.
Auf unserer Homepage finden Sie zu den genannten Themenbereichen Informationen für Grenzpendler in den entsprechenden Artikeln unter den Kategorien wie Steuern, Sozialversicherung usw. und auch bei unseren Videos, die viele praktische Informationen und Anleitungen zu diversen Anträgen usw. bieten.
Hier unter anderem unser Video zur Arbeitsaufnahme in Dänemark, zur Beantragung der CPR-Nummer oder auch zu Arbeitslosigkeit bei Wohnort Deutschland:
Folgende Dinge müssen bei einer Arbeitsaufnahme in Dänemark geregelt werden:
- Steuerpersonennummer (CPR-Nummer) und Steuerkarte (Forskudsopgørelse) bei Skattestyrelsen beantragen - falls noch nicht vorhanden
- Besondere Krankenversicherungskarte (særligt sundhedskort) und S1 bei Udbetaling Danmark beantragen
- Sich mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen vertraut machen, die für das Arbeitsverhältnis gelten z.B. Urlaub, Tarifvertrag, Kündigungsfristen uvm. – Informationen hierzu beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft (fagforening), Anwalt für Arbeitsrecht einholen - in die Gewerkschaft in Dänemark eintreten (Fagforening)
- Eintreten in die dänische Arbeitslosenversicherung (A-kasse) binnen 8 Wochen
Folgende Dinge können ggf. auch relevant sein:
- Kindergeld/ Elterngeld
- Familienversicherung für Ehepartner bzw. Kinder
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Udbetaling Danmark beantragen – auch für Familienversicherte
Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Artikeln auf dieser Homepage.
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