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Auszahlung des eingefrorenen Feriengeldes jetzt möglich


25.03.2021


Die Auszahlung des eingefrorenen Feriengeldes kann seit dem 24. März 2021 beantragt werden. Bereits im Herbst 2020 konnte die Auszahlung von Feriengeld im Wert von bis zu 3 Wochen Urlaubsanspruch, aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf Covid-19, beantragt werden. Nun kann auch das restliche Feriengeld, im Wert von bis zu 2 Wochen Urlaubsanspruch, beantragt werden. Wer im Hebst 2020 noch keine Auszahlung beantragt hat, bekommt nun die Möglichkeit das gesamte eingefrorene Feriengeld, welches aus der Übergangsperioden 2019-2020 stammt, zu beantragen.

Aufgrund des Übergangs von alten zum neuen Feriengesetz, wurde das Feriengeld, dass in der Periode vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 angespart wurde, eingefroren. Dieses Feriengeld wird als Einlage im Fond "Lønmodtagernes Feriemidler" verwaltet.

Das eingefrorene Feriengeld aus der Übergangsperiode, im Wert von bis zu 5 Wochen bezahltem Urlaub, sollte ursprünglich erst bei Verlassen des dänischen Arbeitsmarktes ausgezahlt werden (z.B. bei Renteneintritt oder bei Grenzpendlern die ihre Tätigkeit in Dänemark aufgeben).

Anlässlich der wirtschaftlichen Herausforderungen in Verbindung mit Covid-19, hat die Regierung jedoch beschlossen, dass das eingefrorene Feriengeld, als Teil des Konjunkturpakets zur Förderung der dänischen Wirtschaft ausgezahlt werden kann.

Die Auszahlung in Verbindung mit Covid-19 ist freiwillig, d.h. dass Arbeitnehmer selbst entscheiden können, ob sie das eingefrorene Feriengeld ausgezahlt bekommen möchten oder ob die Einlage in dem Fond verbleiben soll, bis sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen.

Die Auszahlung kann über www.borger.dk/bestilferiemidler bis spätestens 31. Mai 2021 digital beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden. Das entsprechende Formular bekommt man bei Lønmodtagernes Feriemidler. Die Auszahlung wird als Einkommen mit dem üblichen Steuersatz versteuert und netto ausgezahlt. Wird das Feriengeld nicht bis zum 31.05.2021 beantragt, verbleibt es im Fond bis zum Verlassen des dänischen Arbeitsmarktes.

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