AltID-App in Dänemark veröffentlicht


06.07.2026


Am 3. Juni 2026 wurde die neue digitale Brieftasche AltID in Form einer App eingeführt.

In der ersten Phase wird AltID die Möglichkeit bieten, einen Legitimationsnachweis und einen Altersnachweis zu erfassen, die sowohl digital als auch in lokalen Geschäften und im Nachtleben verwendet werden können. Sie soll sowohl bei Behörden als auch privaten Unternehmen einsetzbar sein und wird laufend weiterentwickelt.

AltID ist die dänische Version des EUDI-Wallet, die alle EU-Mitgliedstaaten gemäß der eIDAS-Verordnung im Laufe des Jahres 2026 einführen müssen. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Brieftasche, in der man verschiedene digitale Dokumente sicher hinterlegen kann, die dann zur Legitimation uvm. innerhalb der EU, gegenüber Behörden und Unternehmen genutzt werden können. In der Zukunft soll es beispielsweise möglich sein, Bildungsnachweise usw. in digitaler Form hinzuzufügen.

AltID ersetzt nicht die MitID, die als digitale Signatur beibehalten wird und in Zukunft auch in anderen EU-Ländern als eID nutzbar sein soll. Hieran arbeitet man bereits seit der ersten eIDAS-Verordnung, die 2014 verabschiedet wurde. Die Verordnung wurde anschließend revidiert bzw. erweitert, wodurch die digitale EUDI-Wallet erforderlich wurde, die jetzt mit der AltID-App in Dänemark in Betrieb ist. Das Ziel ist, dass AltID und MitID in Kombination miteinander in Zukunft für digitale Lösungen in der gesamten EU genutzt werden können. So kann man seine eigene nationale eID und eWallet verwenden und muss sich keine nationale digitale Signatur bzw. eWallet in anderen EU-Ländern beschaffen, um die lokalen digitalen Lösungen im EU-Ausland nutzen zu können.

Deutschland arbeitet auch an einer EUDI-Wallet, die voraussichtlich Anfang 2027 fertiggestellt sein wird. Diese soll in der gleichen Weise wie AltID in Verbindung mit dem deutschen eID – dem Online Ausweis – verwendet werden können.

Es besteht die Möglichkeit, dass private Anbieter ihre eigenen eWallets gemäß der eIDAS-Verordnung notifizieren lassen. Dies hat beispielsweise e-boks mit der neuen e-boks-ID getan, die am 20. Mai 2026 veröffentlicht wurde.

Welche Lösungen digital und physisch bei den einzelnen Behörden und privaten Anbietern eingesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

AltID ist keine Pflicht, kann aber in Zukunft relevant sein bei der Nutzung digitaler Lösungen usw., sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Die AltID-App kann grundsätzlich von jedem über 13 Jahren genutzt werden, der eine MitID und eine CPR-Nr. hat.

Personen, die eine ausländische ID-Card (z. B. den deutschen Personalausweis) anstelle eines Reisepasses besitzen, können Schwierigkeiten haben, das Bild in die AltID-App hinzuzufügen. Diese Personen können dennoch einen Identitätsnachweis und einen Altersnachweis in der App erstellen, aber die in der App erstellten Nachweise können derzeit nicht als Bildlegitimation verwendet werden. Ob dies in Zukunft möglich sein wird, ist noch zu klären.

Weitere Informationen zu AltID finden Sie auf der Website von Digitaliseringsstyrelsen:

https://digst.dk/it-loesninger/altid/borger/

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