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Ausländische Firmenwagen in Dänemark - Fahren ohne Genehmigung kann teuer werden


27.10.2023


Das Regionskontor & Infocenter erreichen momentan viele Anfragen von Zuzüglern nach Dänemark, die über einen im Ausland zugelassenen Firmenwagen verfügen, z.B. von einem deutschen Unternehmen und die schriftlich von Motorstyrelsen dazu aufgefordert werden, die dänische Zulassungssteuer (registreringsafgift) für den Wagen zu zahlen, da bei einer Kontrolle durch die Behörden keine Genehmigung von Motorstyrelsen vorgelegt werden konnte.

Bei Wohnsitz in Dänemark, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge in Dänemark zu fahren. Zieht man nach Dänemark, muss das Kraftfahrzeug binnen 30 Tagen in Dänemark angemeldet oder abgemeldet werden. Entscheidend ist hier die Registrierung des Wohnsitzes in Dänemark oder, bei Firmen bzw. juristischen Personen, der Unternehmenssitz in Dänemark. Es gibt nur wenige Fälle gemäß der dänischen registreringsbekendtgørelse, in denen ausnahmsweise eine Genehmigung zum führen ausländischer Fahrzeuge in Dänemark erteilt werden kann und dies erfordert in der Regel einen Antrag auf Genehmigung bei Motorstyrelsen, bevor das Fahrzeug in Dänemark genutzt werden darf.

Es gibt in Bezug auf Firmenfahrzeuge die Möglichkeit, eine Genehmigung und damit eine Befreiung von der Zulassungssteuer (registreringsafgift) für ausländische Firmenfahrzeuge bei Motorstyrelsen zu beantragen. Diese Möglichkeit gilt für Arbeitnehmer, die in einem ausländischen Unternehmen in einem anderen EU/EWR-Land angestellt sind, oder Selbständige, die in einem anderen EU/EWR-Land niedergelassen oder dort tätig sind. Die Bedingung ist, dass der Firmenwagen mehr beruflich im Ausland genutzt wird, als in Dänemark. Dies muss dokumentierbar sein. Kann die Genehmigung bzw. die Befreiung von der Zulassungssteuer (registreringsafgift) nicht erteilt werden, da die Bedingungen nicht erfüllt sind, muss das Fahrzeug in Dänemark angemeldet werden, damit dies in Dänemark gefahren werden darf.

Weitere Informationen zu der Sondergenehmigung für ausländische Firmenfahrzeuge und die Bedingungen hierfür, finden Sie auf der Homepage von Motorstyrelsen. Klicken Sie hierfür auf den Link unter diesem Text.

https://motorst.dk/de-de/privatpersonen/auslaendische-fahrzeuge

Solange der Antrag auf Genehmigung und Abgabenbefreiung nicht abschließend bearbeitet ist und die Genehmigung und die Befreiung von der Zulassungssteuer (registreringsafgift) nicht vorliegen, darf das Firmenfahrzeug nicht in Dänemark bewegt werden. Die Genehmigung muss mitgeführt und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden.

Auch beim Austausch des Fahrzeugs, z.B. wenn ein neuer Firmenwagen durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt wird oder wenn der Firmenwagen defekt sein sollte und man daher ein neues Fahrzeug bereitgestellt bekommt, muss ein neuer Antrag auf Genehmigung und Befreiung von der Zulassungssteuer bei Motorstyrelsen gestellt werden und diese muss vorliegen, bevor das neue Fahrzeug in Dänemark gefahren werden darf.

Fährt man das Firmenfahrzeug in Dänemark bevor die Genehmigung von Motorstyrelsen vorliegt und wird von den Behörden kontrolliert, z.B. an der Grenze, fordert Motorstyrelsen umgehend die Zulassungssteuer (registreringsafgift) für den Wagen, ganz gleich ob ein Antrag auf Genehmigung eingereicht wurde, der noch nicht abschließend bearbeitet wurde. In dieser Situation, behandelt Motorstyrelsen den Fall wie bei Fahrzeugen, die in Dänemark angemeldet werden müssen. Dies kann mit hohen Beträgen an Zulassungssteuern enden, welche die meisten Bürger und Unternehmen nicht zu zahlen wünschen.

Das Regionskontor & Infocenter erlebt eine steigende Anzahl dieser Fälle, bei denen Firmenfahrzeuge vor Erhalt der Genehmigung von Motorstyrelsen in Dänemark gefahren werden, was zu einer Zahlungsaufforderung für die Zulassungssteuer durch Motorstyrelsen führt. Da das Regionskontor & Infocenter keine Rechtsberatung anbieten kann, bleibt in diesen Fällen nur der Verweis an Motorstyrelsen bzw. einen Anwalt.

Auf unserer Homepage finden sie weitere Informationen zu deutschen Firmenwagen in Dänemark. Klicken Sie auf den Link unter diesem Text.

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/Leben_und_arbeiten_in_Daenemark/Verkehr/deutsche_firmenfahrzeuge.php

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

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